Cannabis Legalisierung – Das sagt Lauterbach

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Cannabis Legalisierung – Das sagt Lauterbach

Darüber nachgedacht wurde schon seit langer Zeit, aber jetzt scheint es doch so weit zu sein: Cannabis soll legalisiert werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach treibt die Cannabis-Legalisierung voran. Demnach sollen Erwachsene in Deutschland in absehbarer Zeit Cannabis ganz legal kaufen, besitzen und auch konsumieren dürfen. Ende Oktober hat das Bundeskabinett Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Was Karl Lauterbach dazu sagt, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Cannabis-Legalisierung – ein Traum wird für viele Menschen wahr

Cannabis ist eine sehr beliebte Droge, die von vielen Menschen konsumiert wird. Schon lange plädieren Experten dafür, diese Droge zu legalisieren. Selbstverständlich gibt es aber auch viele, die strikt dagegen sind. Bereits im Wahlkampf spielte dieses Thema eine wichtige Rolle bei allen Parteien. Die Ampel-Koalition versucht nun, eines ihrer Wahlkampfversprechen umzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ einzuführen.

Geplant ist, dass Cannabis und der darin enthaltene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC, nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sollen. Den Plänen nach soll der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis straffrei sein. Bezeichnet wird das als „Genusscannabis“. Zudem soll auch der private Eigenanbau erlaubt werden, allerdings nur in begrenztem Umfang. Verkauft werden soll das Cannabis ausschließlich an Erwachsene, der Verkauf soll auch nur in lizenzierten Fachgeschäften und eventuell auch Apotheken möglich sein.

Warum soll Cannabis legalisiert werden?

Viele stellen sich die Frage, was mit der Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland eigentlich erreicht werden soll. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht vor allen Dingen der Kinder- und Jugendschutz sowie auch der Schutz der Gesundheit von Erwachsenen im Vordergrund. Bislang funktioniere dies nicht so, wie es gebraucht werde. Daher sei ein neuer Ansatz notwendig. Dieses Statement gab er Ende Oktober ab. Viele waren davon überrascht, denn Lauterbach vertrat zuvor eine ganz andere Ansicht. Seinen Angaben nach habe er seine Einstellung, was die Legalisierung von Cannabis betrifft, erst in den letzten anderthalb Jahren geändert. Als Grund gibt er dafür an, dass das Verbot von Cannabis in den vergangenen Jahren keine vorzeigbaren Erfolge gebracht habe. Der Konsum sei sogar noch gestiegen. Auch bei Erwachsenen habe das problematische Suchtverhalten zugenommen. Mit seiner Meinung, dass diese Tendenz in die falsche Richtung geht, ist Lauterbach nicht alleine.

Eine strenge Regulation ist notwendig

Die geplante Legalisierung bedeutet jetzt aber nicht, dass nun jeder nach Lust und Laune Cannabis kaufen und konsumieren kann. Lauterbach versicherte, dass die Regierung den Markt sehr streng regulieren wolle. Demnach soll der Kauf und Besitz von Cannabis in einer Menge von 20 bis 30 Gramm für Erwachsene straffrei sein. Geprüft werde derzeit noch, ob es für Personen unter 21 Jahren eine Obergrenze geben soll, was den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) angeht. Lauterbach betont, dass es einen zentralen Baustein gibt, der dieser geplanten Freigabe zugrunde liegt, das sei der staatlich regulierte Anbau von Cannabis. Man wolle die Produktion in Deutschland lizenzieren und natürlich auch regulieren.

Bislang ist es so, dass Cannabis, das irgendwo im Ausland produziert wird, illegal auf dem Schwarzmarkt in Deutschland verkauft wird. Das soll sich nun ändern. Geplant ist der Verkauf von Cannabis, das in Deutschland reguliert angebaut wird und in lizenzierten Abgabestellen erhältlich sein soll. Ob das Cannabis auch gleich in den Abgabestellen konsumiert werden darf, steht bislang noch nicht fest.

Gesundheitsminister gibt eigenen Konsum zu

Gesundheitsminister Lauterbach wurde einmal gefragt, wie es denn mit seinem eigenen Cannabis-Konsum aussehe. Daraufhin gab er zu, dass er einen Probekonsum vorzuweisen habe. Er betonte aber gleichzeitig, dass ein solcher Probekonsum bei Ärzten gar nicht unüblich sei. Allerdings machte er keine Angaben zu seinen Erlebnissen während des Konsums. Der Grund dafür ist, dass er der Meinung sei, dass man ihm negative Erlebnisse nicht glauben würde und positive Erlebnisse ein falsches Zeichen setzen würden.

Warten auf die Entscheidung der EU-Kommission

Die Weichen sind definitiv gestellt, aber ob es zu einer Cannabis-Legalisierung kommt oder nicht, ist bislang noch offen. Es ist so, dass Deutschland nicht alleine entscheiden kann, ob Cannabis legalisiert werden soll oder nicht, auch die EU-Kommission hat dabei ein Wort mitzureden. Es könnte durchaus passieren, dass aufgrund von internationalen und europarechtlichen Regeln zum Umgang mit Cannabis eine Legalisierung gar nicht umsetzbar ist. Im Eckpunktepapier des Kabinetts heißt es, dass der rechtliche Rahmen lediglich begrenzte Optionen biete, das Vorhaben auch umzusetzen. Ein Stolperstein könnte dabei beispielsweise das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen sein. Erst dann, wenn es seitens der EU keine rechtlichen Einwände gegen die geplante Legalisierung von Cannabis gibt, wird ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt.

Das sind Lauterbachs Eckpunkte

  • In Zukunft sollen Cannabis und der darin enthaltene Wirkstoff THC nicht mehr rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Sowohl der Erwerb als auch der Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm des sogenannten „Genusscannabis“ für den eigenen Konsum soll straffrei sein. Der THC-Gehalt spielt dabei keine Rolle. Der Grund dafür ist, dass der Aufwand bei einer möglichen Strafverfolgung ganz einfach viel zu hoch sei.
  • Auch der private Eigenanbau wird erlaubt, allerdings nur in einem begrenzten Umfang. Pro volljähriger Person sind drei weibliche, blühende Pflanzen erlaubt. Wichtig ist aber, dass diese Pflanzen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden müssen.
  • Verkauft werden soll das Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften, in die der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Möglicherweise soll die Abgabe auch in Apotheken ermöglicht werden. Pro Kunde darf nur eine begrenzte Menge verkauft werden. Der Versandhandel ist bislang nicht vorgesehen.
  • Jede Art von Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
  • Der Handel darf nur mit Lizenz erfolgen, ohne Lizenz bleibt der Handel auch weiterhin strafbar.
  • Es wird noch geprüft, ob es für Käufer unter 21 Jahren eine THC-Obergrenze geben soll. Grund dafür ist das erhöhte Risiko für durch Cannabis bedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz.
  • Wie bei allen anderen Produkten, die hierzulande verkauft werden, wird auch auf Cannabis die Umsatzsteuer erhoben. Zusätzlich dazu ist aber auch noch eine gesonderte Cannabissteuer geplant. Diese soll sich nach dem THC-Gehalt richten. Insgesamt soll der Endverbraucherpreis aber dem Schwarzmarktpreis nahekommen. Würde der Endverbraucherpreis viel höher liegen als der Schwarzmarktpreis, wird das gewünschte Ziel nicht erreicht. Das bedeutet, der Preis des legalen Cannabis wird gedeckelt durch das Angebot auf dem Schwarzmarkt.
  • Zugelassen werden sollen zunächst einmal Cannabis-Produkte, die geraucht, inhaliert oder in Form von Kapseln, Tropfen oder Sprays aufgenommen werden können. Sogenannte Edibles, beispielsweise Süßigkeiten oder Kekse, in denen Cannabis enthalten ist, werden erst einmal nicht zugelassen.
  • Die Regierung plant zudem den Ausbau von Aufklärung, Beratung, Prävention und Behandlungsangeboten. In den Eckpunkten heißt es, dass es besonders notwendig sei, für konsumierende Jugendliche niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme einzuführen.
  • Um die gesellschaftlichen Auswirkungen der geplanten Freigabe nachvollziehen zu können, sollen begleitend Daten erhoben und analysiert werden. Es ist vorgesehen, nach vier Jahren die Regelungen zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Dabei stehen der Kinder- und Jugendschutz, der Gesundheitsschutz sowie die Straßenverkehrssicherheit im Fokus.

Die Eckpunkte stehen – das Warten auf die Cannabis-Legalisierung

Es wurden viele Eckpunkte vorgestellt, allerdings ist es so, dass diese Eckpunkte lediglich ein Zwischenschritt sind. Sollte es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen, könnten sich viele Details noch ändern. So weit muss es aber erst einmal kommen. Es gibt sehr viele Gegner dieser Legalisierung. Die Argumente sind stichhaltig, aber ob sich dadurch etwas am geplanten Gesetz ändern wird, bleibt fraglich. Es wird auch von Experten angezweifelt, ob es überhaupt möglich ist, die benötigte Menge an Cannabis allein in Deutschland anbauen zu können. Selbst wenn die EU dem Plan zustimmt und es keine weiteren Hürden gibt, kann es noch lange dauern, bis es endlich zur Legalisierung kommt. Experten gehen davon aus, dass vor 2024 damit nicht zu rechnen ist. Der Stein wurde von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ins Rollen gebracht, ob er aber weiterhin rollen oder auf seinem Weg gestoppt wird, bleibt abzuwarten.