BioTabs Perfect Plant Pack
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BioTabs Perfect Plant Pack
Mit diesem Set bist du perfekt ausgestattet, um zwei Pflanzen auf natürliche Weise kräftig wachsen zu lassen – von der Anzucht bis zur finalen Ernte.
150 g Startrex: Der perfekte Startschuss für deinen Boden. Macht ihn nährstoffreich für den Grow.
4 BioTabs: Langfristige Nährstoffversorgung für deine Pflanzen, ohne ständiges Nachdüngen.
10 g Mycotrex: Superfood für die Wurzeln – fördert kräftiges und gesundes Wachstum.
6 g Bactrex: Hebt das Bodenleben auf ein neues Niveau. Ein Gesunder Boden bedeutet gesunde Pflanzen.
100 ml Orgatrex: Flüssigdünger für einen extra Wachstumsboost und starke Vitalität.
100 ml Bio PK 5-8: Der ideale Blütedünger, um deine Pflanzen mit großen Buds zu belohnen.
Perfekt geeignet für Home Grow, Indoor Grow und Outdoor Grow. 100% biologische Zutaten.
Sicherheitshinweis
Seit dem 1. April 2024 ist der Anbau von bis zu 3 Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt.
Informiere dich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung, da die Vorschriften zum Anbau von Cannabis Änderungen unterliegen können.
Lagerung
Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
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Wichtiger Hinweis: Gemäß unserer internen Richtlinien verkauft HANFOSAN keine Produkte an Personen unter 18 Jahren.
Alle HANFOSAN-Produkte werden in jeder Produktionscharge mehrfach geprüft, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie höchste Qualitätsstandards sicherzustellen.
Unsere gesamte Produktionskette entspricht sämtlichen geltenden deutschen und europäischen Rechtsvorschriften, darunter:
- Europäische Reg.-Delegation Nr. 639-2014
- Europäische Verordnung Nr. 1307/2013
Nach Buchstabe b der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der Gattung Cannabis nur dann von den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in EU-Mitgliedsstaaten mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen – und zwar entweder aus Sorten, die im jeweils aktuellen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU gelistet sind, oder solche, bei denen der Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht überschreitet.